Deutsch-Tschechischer Zukunftsfonds
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Stipendien

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Was wir fördern

  • Jährlich acht ein- und zweisemestrige Studienaufenthalte von deutschen und tschechischen Studenten an Universitäten und Hochschulen im Nachbarland
  • Die Stipendien verfolgen eine eigene Zielsetzung und sollen keine Anschlussförderung für Aufenthalte im Nachbarland sein

Unsere Ziele

  • Intensive Auseinandersetzung mit Sprache, Kultur und Wissenschaft des Nachbarlandes
  • Vergleich der Lehr- und Forschungsmethoden
  • Anfertigung schriftlicher Arbeiten mit deutsch-tschechischer Thematik
  • Nachhaltige Kontakte und Netzwerke des wissenschaftlichen Nachwuchses beider Länder
     

Acht Nachwuchsakademikern ermöglicht der Zukunftsfonds alljährlich einen tiefen Einblick in das für manche noch wenig bekannte Nachbarland. Ein Stipendium des Deutsch-Tschechischen Zukunftsfonds können nicht nur Studierende im Bachelor- und Masterstudiengang beantragen, sondern auch Doktoranden. Angesprochen sind Bewerber aus geistes- und gesellschaftswissenschaftlicher Fächer, von Geschichte über Literatur bis hin zu Rechts- und Wirtschaftswissenschaften.

Eine wichtige Voraussetzung ist ein außerordentliches Interesse an Sprache, Alltag, akademischer Forschung und Kultur des Nachbarlandes. Eine weitere Bedingung für einen erfolgreichen Antrag ist die Planung eines konkreten wissenschaftlichen Projekts mit deutsch-tschechischer Thematik. Dieses Projekt sollen die Stipendiaten während ihres Auslandsaufenthaltes bearbeiten und am Ende in schriftlicher Form vorlegen. Dabei kann es sich um eine Semester-, eine Abschluss- oder eine Doktorarbeit handeln. Bei der Auswahl der Stipendiaten durch eine vierköpfige unabhängige Kommission spielt die Konzeption des individuellen Projekts eine entscheidende Rolle.

Die Stipendien haben eine Laufzeit von einem bzw. zwei Semestern, und beginnen jeweils zum Wintersemester. In dieser Zeit erhalten die Bachelor-Studenten monatlich 650 Euro sowie eine einmalige Aufwandsentschädigung von 650 Euro für Material-, Reisekosten u.ä. Master-Studenten und Doktoranden erhalten monatlich 800 Euro sowie eine einmalige Aufwandsentschädigung von 800 Euro. 

Weitere Informationen finden Sie hier.

 
 
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