Deutsch-Tschechischer Zukunftsfonds
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Antragstellung

Was muss man beachten?

 
 


Finanzielle Unterstützung vom Deutsch-Tschechischen Zukunftsfonds können Antragsteller erhalten, die gemeinsam mit einem tschechischen bzw. deutschen Partner ein Projekt durchführen wollen.

Die Projektdauer sollte ein Jahr nicht überschreiten. Ausnahmen sind Projekte zur Renovierung von Baudenkmälern, deren Realisierung bis zu zwei Jahre in Anspruch nehmen kann. Der Zukunftsfonds fördert keine Projekte mit kommerzieller Ausrichtung und unterstützt keine laufenden Betriebskosten.

Der beim Zukunftsfonds beantragte Zuschuss darf maximal 50% der Gesamtkosten des Projektes ausmachen. Diese Maximalförderung ist für Projektkonzepte reserviert, die sich durch besondere partnerschaftliche Qualität und/oder innovativen Charakter auszeichnen. Die restliche Finanzierung des Projektes muss aus eigenen und/oder anderen Quellen geleistet werden.

Nur wenn es sich um ein Projekt im Rahmen des "Themas der Jahres" bzw. um vom Fonds ausgeschriebene besondere Programme handelt, kann der Anteil des Fonds bis zu 70% der Gesamtkosten betragen. Informationen zum "Thema des Jahres"

Die Projektpartner haben die Aufgabe, eine aktive, möglichst breit angelegte Öffentlichkeitsarbeit zu betreiben, in der stets auf die Förderung durch den Deutsch-Tschechischen Zukunftsfonds hingewiesen wird. Beide Partner sollten darauf achten, den Projektverlauf durch Fotos, Videos, Presseberichte und andere Darstellungsformen intensiv zu dokumentieren, so dass eine Präsentation des Projekts auf der Webseite des Zukunftsfonds möglich ist.

Grundvoraussetzung für die Auszahlung eines Projektzuschusses ist im Falle einer wiederholten Antragstellung die ordnungsgemäße Abrechnung des Vorprojektes.

 
 
 
Deutsch-Tschechischer Zukunftsfonds