Deutsch-Tschechischer Zukunftsfonds
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Antragstellung

Antragsfristen

 
 


Für Anträge mit Projektdurchführung

im 1. Quartal eines Jahres oder später:  bis zum 30. September des Vorjahres

im 2. Quartal eines Jahres oder später:  bis zum 31. Dezember des Vorjahres

im 3. Quartal eines Jahres oder später:  bis zum 31. März des Jahres

im 4. Quartal eines Jahres oder später:  bis zum 30. Juni des Jahres
 

Abgabetermin für Projekte der Denkmalrenovierungen:

Für Projekte der Denkmalrenovierungen gibt es nur einen Abgabetermin, und zwar den 15. August jeden Jahres.  Dieser Termin betrifft Projekte, deren Durchführung für das folgende Jahr geplant ist. Über den Zuschuss zu diesen Vorhaben wird am Ende des jeweiligen Jahres entschieden.

In Ausnahmefällen kann ein Förderantrag zur Denkmalrenovierung auch zu den vierteljährlichen Terminen der anderen Projektbereiche eingesandt werden. Diese Ausnahme gilt dann, wenn aufgrund der Baufälligkeit des Objektes das gesamte Renovierungsprojekt in Gefahr ist. Auch Projekte von außergewöhnlicher Bedeutung für die deutsch-tschechischen Beziehungen können sich zu den vierteljährlichen Terminen um eine Förderung bewerben.

Abgabetermin für Stipendienanträge

Der Abgabetermin für Bewerbungen um ein Stipendium des Deutsch-Tschechischen Zukunftsfonds ist jeweils der 31. Januar für das folgende akademische Jahr.

Falls Ihr Projekt organisatorisch anspruchsvoll ist oder zu Beginn des entsprechenden Quartals stattfindet, empfehlen wir, es mit einem größeren als vierteljährlichem Vorlauf zu beantragen.

 
 
 
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