Deutsch-Tschechischer Zukunftsfonds
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Antragstellung

Anlagen zum Projektantrag und ergänzende Informationen zu den Förderbereichen

 
 

Erfordert der Antrag bei den unten angeführten Förderbereichen bestimmte Anlagen, fügen Sie diese in elektronischer Form im Online-Formular hinzu.
 

Projekte im Rahmen des Programms „Auf geht´s!“

  • Kreuzen Sie im Online-System an, dass der Antrag im Programm „Auf geht´s!“ gestellt wird.
  • Beim Ausfüllen des Antragsformulars ist neben dem Titel des Projekts darauf hinzuweisen, dass es sich um das Programm „Auf geht’s!“ handelt.
  • Deutsche Antragsteller füllen nur die Felder in deutscher Sprache aus. In die Felder, die in tschechischer Sprache auszufüllen sind, schreiben Sie lediglich:

„Auf geht´s!“.

Vor der Antragstellung kontaktieren Sie bitte den für diese Art von Projekten verantwortlichen Referenten im Fonds.
 

Renovierung von Baudenkmälern

Zum Antrag laden Sie bitte folgende Unterlagen hoch:

  • einen detaillierten Kostenplan der geplanten Arbeiten
  • eine kurze Erläuterung zur Geschichte des Denkmals in Deutsch und Tschechisch - max. 1 Seite
  • ein Foto des Objektes (Interieur, Exterieur)
  • eine Erklärung des zuständigen Denkmalamtes
  • Dokumente über die deutsch-tschechische Zusammenarbeit bei der Renovierung des Denkmals (Fotos, Zeitungsartikel)

Die Anlagen müssen nicht übersetzt werden, mit Ausnahme der Denkmal-Geschichte.

Bei jüdischen Baudenkmälern ist die Zusammenarbeit mit einem deutschen Partner willkommen, jedoch keine Bedingung. Schon bei der Antragstellung muss allerdings eingeplant werden: Das renovierte Gebäude muss anschließend der Öffentlichkeit zugänglich sein; außerdem soll es ganzjährig und gemeinnützig im Sinne jüdisch-tschechisch-deutscher Kultur und Geschichte genutzt werden. Wir empfehlen, Projekte dieser Art vorher mit dem für diesen Förderbereich verantwortlichen Referenten im Fonds zu konsultieren.

Bei allen anderen Anträgen in dieser Kategorie ist darauf zu achten, dass sich auch die Projektpartner selbst an der Finanzierung beteiligen bzw. Drittmittel beschaffen.

Für Projekte der Denkmalrenovierungen gibt es nur einen Abgabetermin, und zwar den 15. August jeden Jahres. Die Anträge sollten von dem Objekt-Inhaber gestellt werden.

Publikationen

Erforderlich sind folgende Unterlagen:

  • mindestens zwei Fachgutachten bzw. Rezensionen (von tschechischer und von deutscher Seite)
  • Kostenkalkulation durch den jeweiligen Verlag bzw. die Druckerei.

Antragsteller können Verlage, beteiligte Institutionen oder einzelne Autoren sein.

Periodika werden in der Regel nicht gefördert.

Bei Publikationsprojekten ist die Vorlage eines Partnerbriefes nicht erforderlich.

Kultur – Dokumentarfilme

Erforderlich sind u.a. folgende Unterlagen:

  • zwei Fachgutachten (von tschechischer und von deutscher Seite)
  • eine Synopsis in tschechischer und deutscher Sprache

Es werden keine Spielfilme gefördert.

Fachausstellungen

Erforderlich sind u.a. folgende Unterlagen:

  • zwei Fachgutachten (von tschechischer und von deutscher Seite)
  • detailiertes Ausstellungskonzept in tschechischer und deutscher Sprache

 

 
 
 
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