Deutsch-Tschechischer Zukunftsfonds
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Aktuell

Sprachförderung mit bis zu 70% Unterstützung geht weiter!

 
 

Der Deutsch-Tschechische Zukunftsfonds (DTZF) setzt seine besondere „Sprachförderung“ fort. Für Projekte, welche die Menschen beider Länder motivieren, Deutsch bzw. Tschechisch als Fremdsprache zu lernen, ist weiterhin eine 70-Prozent-Förderung möglich, statt der üblichen 50 Prozent. Neue Anträge zum Thema Sprachförderung können aktuell bis zum 31.12.2012 eingereicht werden. Die Sprachförderung hatte der DTZF im vergangenen Jahr als „Thema des Jahres“ ausgerufen. Grund für eine Fortsetzung der außerordentlichen Sprachförderung ist zum einen das große Interesse an diesem Thema seitens der Antragsteller; zum anderen betrachtet der Zukunftsfonds das Erlernen der Sprache des Nachbarn auch künftig als Schlüssel für Verständnis und Verständigung.

Informationen zur Antragstellung:

Zusätzlich zur regulären Fördertätigkeit des Fonds werden in den Jahren 2011 und 2012 in besonderem Maße Projekte unterstützt, die explizit auf die Erhöhung des Interesses am Tschechischunterricht in Deutschland und am Deutschunterricht in Tschechien abzielen: möglich ist hier eine Beantragung von bis zu 70 % der Gesamtkosten des Projektes.

In diesen Schwerpunkt fallen explizit Anträge aus dem nicht-kommerziellen Bereich, die

  • auf eine Erhöhung des Bewusstseins für die Wichtigkeit und die Vorteile der Beherrschung des Tschechischen bzw. des Deutschen als Fremdsprache gerichtet sind,

  • auf die Ausbildung einer positiven Beziehung zur anderen Sprache zielen,

  • den Abbau von Vorurteilen und mit ihrem Unterricht verbundenen Ängsten unterstützen,

  • auf die verschiedenen Formen immaterieller Unterstützung  (z.B. Beratung, Vernetzung) mit dem Ziel gerichtet sind, den Tschechisch- bzw. Deutschunterricht einzuführen oder zu entfalten.

Sprachunterricht kann ausschließlich in dem Falle unterstützt werden, wenn Deutsche und Tschechen gemeinsam den Unterricht besuchen.
Auf schriftliche oder telefonische Anfrage, am besten jedoch mittels eines Downloads von unserer Internetseite, erhält jeder Antragsteller zum Schwerpunktthema Sprachförderung Antragsformulare in tschechischer und deutscher Sprache.
Bei Fragen zu Ihrem Projektvorhaben beraten Sie die Fachreferentinnen Kathrin Freier und Eva Winkler gerne telefonisch, per E-Mail oder nach Vereinbarung persönlich.

Die Mitarbeiter des Sekretariates prüfen die Anträge und legen diese - je nach Eingangsdatum - vierteljährlich dem Verwaltungsrat des Zukunftsfonds zur Entscheidung vor, der in der Regel drei Monate nach der jeweiligen Antragsfrist zusammenkommt. Die Entscheidungen des Verwaltungsrates werden schriftlich mitgeteilt. Eine Übersicht der bewilligten Projekte wird auf den Internetseiten in der Rubrik Aktuelle Projektbewilligungen veröffentlicht.

Nur Anträge, die vollständig per Post beim Zukunftsfonds eingehen oder persönlich am Tag des Abschlusstermins im Büro eingereicht werden, werden registriert und qualifizieren sich somit für die Vorlage beim Verwaltungsrat. Als Kriterium für den rechtzeitigen Posteingang gilt der Poststempel.

Empfehlung: Ist Ihr Projekt organisatorisch besonders anspruchsvoll oder findet es zu Anfang des jeweiligen Quartals statt, empfehlen wir den Antrag mit noch größerem Vorlauf als oben vorgegeben einzureichen.


Wer kann Mittel beantragen?

Finanzielle Unterstützung vom Deutsch-Tschechischen Zukunftsfonds können Antragsteller erhalten, die gemeinsam mit einem tschechischen bzw. deutschen Partner ein Projekt durchführen wollen. Antragsteller können z.B. Universitäten, Schulen und andere Bildungseinrichtungen, Vereine oder Organe der örtlichen Selbstverwaltung sein. Der Antrag muss deshalb eine schriftliche und im Original unterschriebene Bestätigung des Partners über die Zusammenarbeit enthalten, aus der dessen aktive Beteiligung bei der Realisierung des Projekts hervorgeht. Antragssteller oder Projektpartner können ggf. auch Einzelpersonen sein.
Die Projektdauer sollte ein Jahr nicht überschreiten. Der Zukunftsfonds fördert keine Projekte mit kommerzieller Ausrichtung und übernimmt keine Betriebskosten.
Der beim Zukunftsfonds beantragte Zuschuss darf beim Thema des Jahres Sprachförderung maximal 70% der Gesamtkosten des Projektes betragen. Eine derart hohe Förderung ist Projektkonzepten vorbehalten, die sich durch einen besonders innovativen Charakter und/oder partnerschaftliche Qualität auszeichnen. Die restliche Finanzierung des Projektes muss aus eigenen und/oder anderen Quellen geleistet werden.  
Projekte, die dem Zukunftsfonds zum Thema des Jahres Sprachförderung vorgelegt werden sollen explizit auf die Erhöhung des Interesses am Tschechischunterricht in Deutschland und am Deutschunterricht in Tschechien abzielen.


Was muss ein vollständiger Antrag enthalten?

1. Ein in deutscher und ein in tschechischer Sprache vollständig und lesbar ausgefülltes Antragsformular inkl. der entsprechenden Anzahl an Kopien. Wird für ein Projekt ein Zuschuss von mehr als 4.000 € bzw. 100.000 Kč beantragt, so sind 1 Original + 6 Kopien in deutscher und 1 Original + 6 Kopien in tschechischer Sprache vorzulegen.
Bei Anträgen bis zu 4.000 € bzw. 100.000 Kč genügen 1 Original in deutscher und 1 Original in tschechischer Sprache. Die Antragsformulare in deutscher und tschechischer Sprache sind mit identischem Inhalt einzureichen.

2. Eine schriftliche Erklärung des Partners im Original über seine Mitarbeit an dem Projekt mit einer näheren Erläuterung seiner Beteiligung an der Durchführung des Projektes.

3. Schriftliche Bestätigungen weiterer Geldgeber über Zuschüsse bzw. schriftliche Entscheidungen über die Finanzierung des Projektes durch andere Institutionen, gegebenenfalls abschlägige Bescheide anderer Institutionen.

4. Bei Publikationen und Filmen sind 2 Rezensionen oder Fachgutachten beizulegen, bei Publikationen ein Finanzplan für die Druckkosten von dem entsprechenden Verlag.


Wie ist das Antragsformular auszufüllen?

Füllen Sie alle Punkte des Antrags so ausführlich wie möglich aus. Lediglich weitergehende Informationen, die über den Rahmen des Formulars hinausgehen, können in einer Anlage hinzugefügt werden. Falls hier nicht anders aufgeführt, genügen die Anlagen in einfacher Ausfertigung. Unvollständig ausgefüllte Formulare werden dem Verwaltungsrat nicht zur Entscheidung vorgelegt.
Hinweise zum Ausfüllen einzelner Punkte des Antragsformulars:

Ad 1. Deutsche Antragsteller benötigen einen tschechischen Partner und umgekehrt.

Ad 2. Als Projektkoordinator sollte eine Person genannt werden, die stets über den aktuellen Stand des Projektes informiert ist und jederzeit auf Anfrage Auskunft darüber geben kann. Im Falle einer Förderungsbewilligung hat sie dem Sekretariat die Abrechnung und Auswertung des Projekts im Schlussbericht vorzulegen. Antragsteller und Projektkoordinator können dieselbe Person sein.

Ad 9. Der Zukunftsfonds fördert beim Thema des Jahres Sprachförderung höchstens 70% der Gesamtkosten eines Projektes. Eine derart hohe Förderung ist Projektkonzepten vorbehalten, die sich durch besondere partnerschaftliche Qualität und/oder innovativen Charakter auszeichnen. Der bewilligte Zuschuss wird in der Regel in der Währung überwiesen, in der er im Punkt 9 des Antrages angegeben wurde. In dieser Währung sind dann auch die Abrechnungen auszufertigen. Im Antrag sollte die Währung des Landes angeführt werden, in dem das Projekt durchgeführt wird.

Unter dem Punkt „Zuschüsse“ geben Sie die Höhe erwarteter und zugesagter Förderungen aus anderen Quellen in einer einheitlichen Währung an. Wenn Sie Zuwendungen als „bestätigt“ angeben, legen Sie dem Antrag schriftliche Zusagen des entsprechenden Geldgebers über den Betrag oder ggf. Überweisungsbelege bei. Bei Zuwendungen, die Sie als „erwartet“ anführen, legen Sie eine Kopie des Antrages an die anderen Institutionen bei, gegebenenfalls abschlägige Bescheide von anderen Förderinstitutionen. Die bestätigten Zuschüsse für ein Projekt sollten einen wesentlichen Teil der Zuschüsse aus anderen Quellen ausmachen.
Bei der Aufstellung des Kostenplans für das Projekt geben Sie neben der Auflistung der einzelnen Posten auch an, welchen Anteil daran jeweils der Zukunftsfonds tragen soll.

Antragsfrist zum Thema Sprachförderung

Für Anträge mit Projektdurchführung im 2. Quartal des Jahres 2013 oder später: 31. Dezember 2012.

 
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