Deutsch-Tschechischer Zukunftsfonds
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Bedingungen für die Verarbeitung personenbezogener Daten in Förderanträgen

 
 

Bedingungen für die Verarbeitung personenbezogener Daten in den beim DTZF eingereichten Förderanträgen

  1. Wer einen Antrag auf Bewilligung von Fördermitteln des Deutsch-Tschechischen Zukunftsfonds (Stiftungsfonds) stellt, stimmt den nachfolgend genannten Bedingungen zu.
  1. Bei der Antragstellung verpflichtet er sich zur Einhaltung der VERORDNUNG (EU) 2016/679 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (nachstehend „Datenschutz-Grundverordnung“ oder „DSGVO“).
  1. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten, die der DTZF nach Erhalt des Fördermittelantrags für das eingereichte Projekt verarbeitet, ist vertragliche Bedingung für die Annahme des Antrags. Werden diese Angaben dem DTZF von Seiten der relevanten Datensubjekte nicht zur Verarbeitung verfügbar gemacht, kann der Antrag nicht angenommen werden.
  1. Verarbeitet der Antragsteller die personenbezogenen Daten zum Zwecke des jeweiligen Antrags, so verpflichtet er sich, die Datensubjekte, deren personenbezogene Daten er in Verbindung mit der Antragstellung verarbeitet, darüber zu informieren, dass der Empfänger der personenbezogenen Daten der DTZF ist. Weiterhin verpflichtet er sich, sie in Kenntnis zu setzen, dass die Informationspflicht, die der DTZF gegenüber diesen Subjekten aufgrund von Artikel 14 der DSGVO hat, durch das unter www.fondbudoucnosti.cz veröffentlichte Informationsblatt des DTZF erfüllt ist.
  1. Verarbeitet der Antragsteller die personenbezogenen Daten der Datensubjekte in Verbindung mit der Antragstellung aufgrund einer Einwilligung der Datensubjekte, so ist vom Antragsteller in dieser Einwilligung anzuführen, dass der Empfänger der personenbezogenen Daten der DTZF ist. Weiterhin setzt er die Datensubjekte in Kenntnis, dass die Informationspflicht, die der DTZF aufgrund von Artikel 14 der DSGVO gegenüber diesen Subjekten hat, durch das unter www.fondbudoucnosti.cz veröffentlichte Informationsblatt des DTZF erfüllt ist.
  1. Erfolgt die Verarbeitung der personenbezogenen Daten, die dem DTZF vom Antragsteller übergeben wurden, aufgrund einer Einwilligung der Datensubjekte, so ist vom Antragsteller in dieser Einwilligung anzuführen, dass eine Bedingung des DTZF für die Bewilligung von Fördermitteln auch die Veröffentlichung dieser personenbezogenen Daten in der beim DTZF üblichen Weise ist (siehe die Detaillierten Hinweise zur Öffentlichkeitsarbeit unter www.fondbudoucnosti.cz), und zwar für den Zeitraum, der vom DTZF oder in den gesetzlichen Vorschriften festgesetzt wurde.
 
 
 
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