Erweiterung des Programms „Deutsch-tschechische Stipendien für Sprachassistenz im Nachbarland“
Die Deutsch-Tschechische Erklärung, auf deren Basis der Zukunftsfonds entstanden ist, nennt als eine seiner wichtigen Aufgaben die Förderung des Sprachunterrichts. Gute Sprachkenntnisse gelten dabei zurecht als einer der Grundsteine für gute Nachbarschaft und freundschaftliche Beziehungen der Menschen in beiden Ländern.
Neben der regulären Förderung in diesem Bereich hat der Fonds im Rahmen seiner Tätigkeit immer wieder Initiativen ins Leben gerufen, beziehungsweise sich an partnerschaftlichen Initiativen beteiligt, die zur Verbesserung der Deutsch- oder Tschechisch-Sprachkenntnisse der Schüler und Studenten in Tschechien und Deutschland beitragen sollten.
Um das eigene Angebot in diesem Bereich zu erweitern, zur attraktiveren Gestaltung des Sprachunterrichts in beiden Ländern durch die Teilnahme von jungen, motivierten Muttersprachlerinnen und Muttersprachlern beizutragen und zugleich die partnerschaftlichen Synergien mit bereits bestehenden Programmen zu nutzen, ruft der Deutsch-Tschechische Zukunftsfonds für das Jahr 2023 ein erweitertes Programm der Deutsch-Tschechischen Stipendien für Sprachassistenz im Nachbarland aus.
Dieses richtet sich in erster Reihe an bayerische Hochschulstudierende, insbesondere des Fachs „Deutsch als Fremdsprache“, die für einen Zeitraum von 3 bis 10 Monaten an einer tschechischen Grundschule als Sprachassistenten und Assistentinnen im Deutschunterricht tätig sein wollen. Darüber hinaus können auch Bewerber aus anderen Bundesländern berücksichtigt werden.
In begründeten Ausnahmefällen können auch solche Bewerber aus dem gesamten Bundesgebiet den Antrag stellen, die mit dem Hochschulstudium noch nicht begonnen haben, jedoch das Zeugnis der Allgemeinen Hochschulreife / Abitur vorweisen können.
Rahmenbedingungen
- Dauer: 3-10 Monate
- Arbeitsumfang: 12 Unterrichtsstunden pro Woche
- Höhe des Stipendiums: 850 Euro pro Monat
- An ihrer jeweiligen Einsatzschule werden die Assistenten von einem Betreuungslehrer*in, begleitet.
Voraussetzungen
- Tschechischkenntnisse von Vorteil
- Alter: bis 29 Jahre (zum Zeitpunkt der Bewerbung)
Bewerbungsunterlagen (Anlagen zum Online-Antrag)
- Lebenslauf (maximal zwei Seiten)
- Motivationsschreiben in deutscher Sprache (maximal eine Seite)
- Sprachzeugnis (falls vorhanden)
- Empfehlungsschreiben eines Hochschullehrers
Antragstellung
- Online-Antrag über die Web-Applikation des Fonds
(bitte die technische Anleitung in der Anlage beachten!)
- Frist für die Antragstellung: bis 15. Mai 2023 (verlängert bis zum 5. Juni!)
Nähere Informationen:
Dr. Martin Hudec
martin.hudec@fb.cz
tel. +420 739 286 062